Es wird viel über Beamte geschimpft. Sie zahlen keine Rentenversicherung, haben eine bessere Altersversorgung und können sich privat versichern. Doch es gibt auch etwas, wofür man sie eigentlich bedauern müsste. Alle Beamten müssen sich mit der sog. Beihilfestelle herumschlagen, um ihre Gesundheit zu finanzieren. Alle müssen den Kniefall machen vor einer verstaubten, weltfremden Behörde, in der die Zeit stehen geblieben ist und aus der noch der „Muff von 1000 Jahren“ dringt. Der hier geschilderte Fall ist sicher kein Einzelfall. Schon mehrmals haben sich verzweifelte Kolleginnen und Kollegen an die Presse gewandt, weil hohe Krankheitskosten viel zu spät erstattet werden. Auch die aufgeblähte Bürokratie ist immer wieder Gegenstand der Kritik. Der folgende Fall, der mich selbst betrifft, soll Ihnen ungefähr verdeutlichen, womit wir es zu tun haben.
Am besten wäre es, wenn man sie nicht braucht
Als jüngerer Beamter hatte ich kaum Kontakt zu diesem Amt. Ich war selten krank und musste die Beihilfe demzufolge auch nur selten in Anspruch nehmen. Es war zwar immer schon umständlich, die Gesundheitskosten anteilig einmal mit der privaten Krankenkasse und zusätzlich noch mit der staatlichen Beihilfestelle abzurechnen, aber es kam ja nicht so oft vor und es gab Jahre, in denen ich das „Landesamt für Zentrale Dienste (LZD)“ – so die offizielle Bezeichnung – überhaupt nicht in Anspruch nahm. Und natürlich ist es auch ein Beamten-Privileg, dass der Staat diese Kosten teilweise übernimmt, ohne dafür einen Beitrag zu verlangen. Lediglich mit der sogenannten Kostendämpfungspauschale müssen Beamte, gemessen an ihrer Gehaltsstufe, einen Eigenbeitrag leisten, der am Anfang des Jahres von den zustehenden Beihilfezahlungen abgezogen wird. Eine Sparmaßname, die es in den anderen Bundesländern so nicht gibt. Trotz allem genießen auch saarländische Beamte immer noch Privilegien gegenüber den gesetzlich Versicherten. Obwohl das Land seine Leistungen immer mehr zurückschraubt, ist die Versorgung doch noch besser als die der Kassenpatienten.
Trägheit kommt vor dem Fall
Es gibt es Zeiten, in denen ich Kassenpatienten beneide. Immerhin sind sie nicht permanent einer staatlichen Willkür ausgesetzt und müssen sich auch nicht einer Bürokratie unterwerfen, die nach preußischen Methoden aus dem 19. Jahrhundert arbeitet und für die das Wort Kundennähe ein Fremdwort ist. Jeder Privatpatient muss seine Krankheitskosten komplett selbst abrechnen. Das funktioniert mit der Krankenkasse ganz einfach. Ich scanne oder fotografiere die Arztrechnung bzw. das Rezept mit dem Handy oder Tablet und reiche diese Unterlagen sofort elektronisch weiter an die Leistungsabteilung der Krankenkasse. In wenigen Augenblicken erhalte ich eine Empfangsbestätigung und manchmal dauert es keine drei Tage, bis das Geld auf meinem Konto landet. Doch für die staatlichen Beihilfe ist sowas Teufelswerk. Jeder Erstattungsantrag muss schriftlich auf einem Papierformular eingereicht werden und per (Schnecken)post an das LZD verschickt werden. Zu dieser Postsendung gehören die Zweitschriften der Rechnungen, Kopien der Rezepte und alle sonstigen Unterlagen, die für Erstattungen wichtig sein könnten. Man braucht also viel Zeit, Briefumschläge, Porto, eine Briefwaage und nach Möglichkeit noch einen Briefkasten in der Nähe des Wohnorts. Hat man dann wirklich an jede Kleinigkeit gedacht, dauert es im Glücksfall drei Wochen, bis das Geld überwiesen wird.
Dann darf aber nichts schief laufen, so wie ich das erlebt habe, unmittelbar nach meinem Reha-Aufenthalt wegen eines Schlaganfalls…
Teufelswerk
Die Rechnung der Reha-Klinik ließ nicht lange auf sich warten. Ich reichte sie sofort bei der Beihilfe ein. Die Krankenkasse zahlt ihren Anteil an den Reha- und Krankenhauskosten zum Glück immer direkt und ohne Umweg an die jeweilige Klinik. Für den Beihilfe-Anteil (70 %) muss ich mir erst die Forderung der Reha-Klinik von der Beihilfe erstatten lassen und sie dann an die Reha-Klinik überweisen. Noch umständlicher geht es nicht! Hier handelte es sich wieder mal um einen größeren Betrag, den ich eigentlich nicht vorstrecken wollte. Doch mir passierte ein „unverzeihlicher“ Fehler. Ich hatte meine Unterschrift auf dem Antragsformular für die Beihilfe vergessen. Ein einfacher telefonischer Hinweis hätte gereicht, um einen unterschrieben Antrag kurzfristig nachzusenden. Einmal eine Ausnahme zu machen (die Reha-Rechnung war schließlich auf meinen Namen ausgestellt) ist völig ausgeschlossen. Nachdem mein Antrag etwa 14 Tage unbearbeitet bei der Poststelle des LZD lag, erhielt ich meine Unterlagen komplett wieder zurück mit dem rot unterstrichenen Hinweis der fehlenden Unterschrift. Ich unterschrieb sofort, schickte den Brief wieder nach Saarbrücken, wartete wieder 14 Tage und wendete ich mich schließlich an die Beihilfe-Hotline, um den Bearbeitungsstand zu erfahren (Sachbearbeiter sind leider nicht zu sprechen). Zwischenzeitlich hatte ich auch die Rechnung noch vor der Beihilfe-Erstattung bezahlt, um die Frist nicht zu versäumen. Wenn man also lange wartet, um zu erfahren, wann das Geld irgendwann kommt und vor allem, ob der der Antrag überhaupt angekommen ist, muss man diese Hotline anrufen. Der Mann gab mir zu verstehen, dass mein Antrag noch nicht vollständig sei, weil noch eine Bescheinigung der Reha fehle. Hätte ich nicht angerufen, würde der Antrag wahrscheinlich noch bis zum St.-Nimmerleinstag dort liegen. Doch das sollte für mich kein Problem sein, dachte ich. Das Formular für diese Bescheinigung konnte ich von der LZD-Internetseite herunterladen (so weit sind sie immerhin) und per Mail der Sachbearbeiterin der Reha-Klinik senden, die es gleich ausfüllte und auf dem Postweg direkt weiter an die Beihilfestelle verschickte. Damit war für mich der Fall erledigt. Aber ich sollte mich nicht zu früh freuen. Nachdem ich insgesamt etwa sechs Wochen vergeblich auf mein Geld gewartet hatte, wendete ich mich mal wieder an die Hotline. Was ich dann dort erfuhr, hat mich fast aus den Socken gehauen: Die Bescheinigung, die von der Klinik geschickt wurde, könne auf diese Weise nicht in meinen Antrag eingeordnet werden. Ich müsse alle Unterlagen – einschließlich der Reha-Bescheinigung – komplett einreichen, anders sei eine Bearbeitung nicht möglich!
Warten
Also, was hab` ich gemacht? In der Reha angerufen, gebettelt, dass man mir selbst die Bescheinigung nochmal direkt zuschickt und alle Unterlagen wieder kopiert und wieder eingereicht. Nach etwa zwei Monaten wurden dann meine Kosten teilweise erstattet. Es waren etwa 1000 € weniger als ich bezahlt hatte. Die Begründung im Beihilfe-Bescheid: Die Reha-Leistungen seien nicht im einzelnen aufgeführt, daher werde nur anteilig bezahlt. Gegen diesen Bescheid habe ich dann sofort schriftlich Widerspruch eingelegt, denn die Reha-Klinik macht nur noch Festpreise, in denen alle Leistungen enthalten sind. Auf die Antwort dieses Widerspruchs warte ich allerdings jetzt schon seit vier Monaten. Ein halbes Jahr kämpfe ich nun um mein Geld. Ende unbekannt bzw. nicht abzusehen.