Auch mit den neuen Gesetzen zur Stärkung der Bürgerbeteiligung bleibt das Saarland deutschlandweit Schlusslicht in Sachen direkte Demokratie
Der Landtag hat am 15. Mai die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung im Saarland neu geregelt. Die ursprüngliche Verfassungsregelung von CDU und SPD war so gestrickt, dass Volksbegehren, Volksentscheide und Bürgerbegehren praktisch undurchführbar waren. Als besonders irrwitzig und bundesweit einmalig galt der sogenannte absolute Finanzvorbehalt. Volksbegehren durften nichts kosten. Mit dieser Begründung war beispielsweise das angestrebte Volksbegehren zur Rettung der Grundschulen aus dem Jahre 2006 vom Saarländischen Verfassungsgericht abgelehnt worden. Im Saarland wurden bisher 5 Anträge auf Volksbegehren und 10 Bürgerbegehren gestellt, die alle scheiterten. Das Saarland ist absolutes Schlusslicht in Sachen direkte Demokratie in Deutschland und auch die neue Gesetzesregelung dürfte daran nichts ändern. Zu tief sitzt das Misstrauen gegenüber dem eigenen Volk, die Angst vor allen Unwägbarkeiten, die dazu führen könnten, etwas von der Entscheidungsgewalt und den erreichten Privilegien abgeben zu müssen. Auch die jüngste Verfassungsänderung ist nicht viel mehr als ein Papiertiger, voll gespickt mit vielen Hürden und Stolpersteinen, die es den Bürgerinnen und Bürgern im Saarland möglichst schwer machen sollen, direkte Demokratie auszuüben. So sind Volksbegehren/-entscheide beispielsweise nicht möglich, wenn davon Steuern und Abgaben, die Besoldung, Staatsleistungen und der Staatshaushalt berührt werden. Viel bleibt da wirklich nicht mehr übrig, worüber das Volk entscheiden könnte. Der bisher gültige absolute Finanzvorbehalt wurde zwar gestrichen, doch die Kosten für die Volksbeteiligung sind nun stark eingeschränkt und es muss ein „konkreter“ und „begründeter“ Kostendeckungsvorschlag vorliegen. Hier wird also von den Bürgern etwas verlangt, was die Politik selbst nicht leistet. Bei der Anhörung zu der Gesetzesvorlage haben von 9 Gutachtern 7 starke Bedenken geäußert. Trotzdem wurde die Verfassungsänderung mit den Stimmen der Großen Koalition und erstaunlicherweise auch mit denen der Linke beschlossen. Allein die Stimmen von CDU und SPD hätten für die notwendige Zweidrittelmehrheit gereicht. Doch wer weiß, wie die saarländische Links-Partei innerparteiliche Demokratie praktiziert, wird sich über dieses Abstimmungsverhalten nicht wundern. [download id=“20″]