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Blog zur saarländischen Bildungspolitik


Eigenmächtige Schulschließungen sind weiterhin möglich

Erstellt von Arno Malburg am Freitag 21. August 2009

Versprochene Stärkung der Mitspracherechte des Schulträgers wurde nicht umgesetzt

peter_mueller180x124Die von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) noch für diese Wahlperiode groß angekündigte Änderung des Schulordnungsgesetzes zur Stärkung der Mitspracherechte des Schulträgers hat nicht stattgefunden. Eine entsprechende Regelung wie in Rheinland-Pfalz, wonach Schulschließungen nur im Einvernehmen mit dem Schulträger durchgeführt werden können, fehlt bis heute im saarländischen Schulordnungsgesetz. Insofern entscheidet die Schulaufsichtsbehörde nach wie vor nur im Benehmen mit dem Schulträger. Einwände des Schulträgers sind demnach zwar möglich, die Landesregierung kann sich jedoch darüber hinwegsetzen.
Nach Darstellung der Saarbrücker Zeitung muss Peter Müller noch vorige Woche im Streitgespräch mit Heiko Maas behauptet haben, dass das Schulordnungsgesetz bereits geändert und eigenmächtige Schulschließungen durch die Landesregierung ausgeschlossen seien.
Die Landeselterninitiative für Bildung hat die immer noch fehlende gesetzliche Grundlage festgestellt und geht in ihrer Analyse davon aus, dass nach dem jetzigen Stand mindestens 70 saarländische Schulen in ihrem Bestand gefährdet sind (s. Liste unten).
Man kann jetzt darüber spekulieren, weshalb die CDU das bereits angekündigte Gesetz vor der Wahl nicht mehr umgesetzt hat. Was jedoch zurückbleibt, ist jenes fahle Gefühl, das die Wählerinnen und Wähler im öfter beschleicht: die Erkenntnis, dass sie wieder mal nach Strich und Faden hinters Licht geführt worden sind. In diesem Fall hat sich dies zum Glück noch vor der Wahl herausgestellt.

  Von Schließung bedrohte Schulen (43.5 KiB, 155 Zugriffe)

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